können nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden und müssen rechtzeitig im Vorfeld schriftlich beantragt werden.

Arzttermine vereinbaren Sie bitte außerhalb der Unterrichtszeiten.

Freistellungen direkt vor oder nach den Ferien sind rechtlich nicht zulässig!

Hier können Sie die Vorlage für einen Freistellungsantrag herunterladen: